Amtskretler zu Neumünster
– Das Kanüffelamt / Scharwenzelamt –
In Neumünsters Annalen wird fastnachtliches Treiben bereits 1731 erwähnt.
Pastor Kruse schrieb in seiner Chronik im Jahr 1820:
„Dat narrsche Drieben hett Tradtschoon. Al fröher keemen de Lüd tosamen to´n Fiern, un eer Dummtüch un Spijökenmaken kenn keen Grenzen“
„Das hier schon sehr alte „Karnüffelamt“ hielt um Fastnacht seine närrische Sitzung ab. Vor Jahren war der Bote, der die Einladungen überbrachte noch in der bunten Jacke des Hanswurst erschienen, jetzt dagegen in der ehrbaren Uniform eines Gildeoffiziers mit gewaltigem Schurrbart. So fuhr er in einer Karole – voraus zwei Trompeter auf Schimmel reitend – und verkündeten den Leuten, dass am Abend das löbliche Karnüffelamt abgehalten werde und jeder, der Lust habe eingeladen sei.“
Jakob Dittmann schreibt in „Das alte Neumünster“:
„Es gab auch das seit vielen Jahrhunderten bestehende „Scharwenzelamt“, das ähnlich wie das „Karnüffelamt“ abgehalten wurde. Den Vorsitz führten zwei Aelterleute und zwei Amtskretler (Anwälte).
Sie saßen vor der geöffneten Lade und hielten einen dicken, würfelförmigen Stab – Maker oder Merker genannt – in der Hand und wenn sie damit auf den Tisch schlugen, musste Ruhe sein.
„Mit diesem Amt war es eine närrische Sache. Wer das Amt annehmen wollte, musste vor der geöffneten Lade erscheinen, und es wurde ihm alsdann die Rolle mit den Gesetzen des Amtes vorgelesen.
Wer Mitglied des Närrischen Amtes ward, bekam frei Fischen auf der Segeberger Heide, freies Jagen auf dem Einfelder See, freies Licht am Tage, unentgeltliche Stubenfeuerung in den Sommermonaten, und wenn er starb, erhielt er 1000 Thaler, musste dieselben aber selbst abholen.
Als Eintrittsgeld gab er nach Belieben einige Schillinge. Der neue Bruder musste sich einen Kneipnamen beilegen, je wunderlicher, desto besser. Wenn man zur Amtssitzung ging, kam man entweder zu früh oder zu spät und musste jedes Mal Strafe bezahlen.
Trat ein Bruder, dem anderen auf den Fuß, so ward der Übeltäter verklagt. Zeugen wurden abgehört und das Ganze endete damit, dass Kläger, Verklagte und Zeugen in Strafe genommen wurden, und das von Rechtswegen! Ein schlimmes Vergehen war es, wenn ein Bruder mit dem Hut auf Kopfe oder Pfeife im Munde vor der Lade erschien, schwere Brüche war die Folge!
Die Hauptpersonen des Amtes waren der Baron, der Informator, der Amtskretler, der Schreiber und zwei Aelterleute.
Am Fastnachtsmontag war der Hauptfesttag des Amtes, dann maskierten sich die Amtsbrüder, und zu Wagen, zu Roß, Musik voran, ging es durch die Straßen.
Zuletzt wandte sich der Zug begafft, bejubelt und verhöhnt von der tobenden Jugend nach Brachenfeld oder Wittorf, wo geschmaust und gezecht wurde.
Am 26. Februar 1838 wurde das „Scharwenzelamt“ aufgehoben und am nächsten Abend das „Karnüffelamt“.
„Wahrscheinlich“, so schrieb Dittmann, „ist das Karnüffelspiel mit seiner satirischen Tendenz die Ursache zur Errichtung der Karnüffelämter gewesen.
Nach 1820 wurde die Feier beider Ämter immer großartiger begangen, zu der Feier im Amtshause noch Aufzüge in die Umgebung eingerichtet, an welchem ein bedeutsamer Teil der Einwohner unseres Ortes, sei es nun aktiv oder als bloße Zuschauer, lebhaften Anteil nahmen“.
„Tja, un as se dat to dull dreben hebbt, hett de Obrigkeit eer dor´n „P“vor sett“.
gegeben zu Nortorf am 22. Februar 2023